Sportrecht

Sportrecht

Das Sportrecht umfasst alle Abteilungen des Sports, die das von Sportverbänden erstellte Regelwerk oder staatlich verankerte Gesetzte betreffen. Dazu gehören das Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht und Europarecht, welche die Rechte von Sportverbänden und Sportlern vertreten.

Begriff des Sports

Der Begriff “Sport“ wird in einigen Stellen im Gesetz erwähnt und verwendet. Dennoch ist er bis heute nicht gesetzlich geregelt oder in irgendeiner Vorschrift legaldefiniert. Deshalb orientiert sich das Gesetz an die Sportwissenschaft (Verlinkung Sportwissenschaft), welche folgende Kriterien für die Abgrenzung des Sports verwendet:

  • körperliche Bewegungskultur mit:

-motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten

-Regelgebundenheit and die spezifischen Sportarten

-Leistungsbezogenheit und Leistungsvergleich im Wettkampfbetrieb

  • Grundwerte, wie:

-Chancengleichheit

-Vorbildwirkung (des Sports/des Sportlers)
-Fairness

  • Organisation, die durch:

-Einheitlichkeit

-oft auch durch Ehrenamtlichkeit beschrieben ist

Sportrecht im Gesetz

Sportrecht an sich kann nicht in einen einzelnen Bereich des Rechtsgebiets untergebracht werden. Vielmehr ist es Mischung und Verknüpfung von Rechtsgebieten der staatlichen Rechte und seiner europarechtlichen Bezüge. Die Gebiete, die am meisten in das Sportrecht einbezogen werden sind:

-Das öffentliche Recht, in Form von Baurecht oder Sportförderungsrecht

-Steuerrecht

-Zivilrecht, hinsichtlich des Vereinsreichts und des Vertragsrechts

-Wirtschaftsrecht

-Strafrecht, in Bezug auf Spielmanipulation oder Dopingvorfälle

Auf der anderen Seite hat jeder einzelne Verband seine selbst festgelegten und geltenden Regel- und Orientierungswerke. Sie regeln durch ihre Satzungen die Vorgaben und Bestimmungen der einzelnen Verbände (z.B. Fifa) und Vereine und die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder. Auch die Durchsetzung der Aufgaben und Pflichten der einzelnen Verbandsorgane, sowie die grundlegende Sportausübung im Allgemeinen sind in den Regelwerken enthalten.
Deutschland hat zurzeit im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie Italien und Spanien noch kein generelles Sportrecht erlassen.

DFB-Sportgericht

Aufgabe

Das DFB-Sportgericht ist das höchste Kontrollorgan im Deutschen Fußball Bund. Es ist zuständig für alle Verstöße von Vereinen, Spielern, Mitglieder, Schiedsrichtern etc. gegen die Rechtsvorschriften des DFB und der DFL. Dazu kommt noch die Zuständigkeit für Einsprüche gegen Spielwertungen.

Vorsitzender

Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden vom DFB-Bundestag gewählt. Zurzeit ist der ehemalige Richter Hans E. Lorenz der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts. Er trat 2007 die Nachfolge von Dr. Rainer Koch an.

Verfahren

  • Schriftliches Verfahren

Das Verfahren vor dem DFB-Sportgericht läuft in den meisten Fällen im schriftlichen Verfahren. In diesen Fällen entscheiden der Vorsitzende, sein Stellvertreter oder ein vom Vorsitzenden benannter Beisitzer als Einzelrichter ohne mündliche Verhandlung.
Der häufigste Grund für diese Verfahren sind Platzverweise von Spielern. Am Folgetag des Geschehens stellt der Kontrollausschuss schriftlichen Antrag beim Einzelrichter. Es muss ebenfalls erklärt werden, ob der betroffene Spieler mit dem Antrag einverstanden ist.Falls ja, hat der Einzelrichter dem Strafantrag zu entsprechen, wenn ihm keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Besteht kein Einverständnis, soll die Entscheidung des Einzelrichters bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Werktages ergehen.

  • Mündliche Verhandlung

Mündliche Verhandlungen sind nicht oft der Fall. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht, entscheidet nicht mehr allein der Einzelrichter. Es wird ein Gremium in einer Besetzung von drei Sportrichtern gebildet. Dies sind der Vorsitzende des jeweiligen Verfahrens, ein sog. DFB-Beisitzer sowie ein sog. Fachbeisitzer. Diese kommt nur zu Stande, wenn gegen das Urteil des Einzelrichters mündliche Verhandlung beantragt wird, oder wenn der Einzelrichter in einigen sehr wichtigen Fällen eine mündliche Verhandlung anordnet.

  • Rechtsmittel

Das Urteil des DFB-Sportgerichts kann eine Woche nach Verkündung angefochten werden. Die Berufung wird zum DFB-Bundesgericht geleitet, die abschließen über ein Sportgerichtsverfahren zum Urteil kommt.